Weiterer Schritt für den neuen Verbrauchermarkt gemacht

02.07.2017

Gemeindevertretung stimmt für "Nahversorgungszentrum Schönberger Landstraße"

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung mit den Stimmen von CDU und SPD mit der Zustimmung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44a „Nahversorgungszentrum Schönberger Landstraße“ einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Damit wurden die Voraussetzungen für eine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geschaffen. Gegenüber der bisherigen Planung, in der ein Drogeriemarkt als Ergänzung zum Vollversorger vorgesehen war, sind zukünftig in dem Sondergebiet als Alternative auch Nutzungen durch einen Fachmarkt bzw. ein Fachgeschäft möglich. Das gilt für sogenannte aperiodische Warensortimente wie Bekleidung, Wäsche, Baby- und Kinderbedarf, Schuhe, Lederwaren, Sportartikel und Spielwaren. Zulässig sein sollen auch Blumenhandel sowie ein Kiosk für Lotto, Post und Tabak.
Die CDU Fraktion bedauert, dass die ursprüngliche Planung eines Drogeriemarktes wohl nicht zu realisieren ist, da sich trotz intensiver Bemühungen, die auch noch fortgesetzt werden, leider kein Interessent als Betreiber gefunden hat. Gleichzeitig sehen wir aber eine große Chance für unsere Einwohner, wenn eines oder mehrere der oben angeführten Fachgeschäfte angesiedelt werden können. Dadurch könnten interessante vielseitige Angebote geschaffen werden, so dass sich in Schönkirchen zukünftig ein kleines Einkaufszentrum entwickeln kann.